gesetzliche Anforderung Risikomanagement - Nutzen Risikomanagement - Prozess
 
Betriebswirtschaftliches Risikomanagement
 
Wir unterstützen die Einführung der systematischen Risikobeurteilung mit einem Konzept welches pragmatisch unbürokratisch, effizient, sachbezogen), revisionsfähig und kostenorientiert ist.
Gesetzliche Anforderung - Risikobeurteilung
Nach dem rev. OR Art. 663b Ziffer 12. besteht für alle Gesellschaftsformen (AG, GmbH, Genossen-schaften, Stiftungen und Vereine) die Pflicht, im Anhang der Jahresrechnung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung zu machen.
Die Revisionsstelle hat eine formale Prüfung der Angaben zur Risikobeurteilung in der Jahres-rechnung durchzuführen.
Betriebe mit eingeschränkter Revision
Kleinere Unternehmen, KMU's, bei denen die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben sind, müssen ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.
Anforderung der Revision:
keine Prüfung IKS
Angaben zur Risikobeurteilung im Anhang zur Jahresrechnung
nur zusammenfassender Bericht
eingeschränkte Prüfung (z.B. Befragung, analytische Methoden)
Betriebe mit ordentlicher Revision
Gilt für Unternehmen (AG, GmbH, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine) die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kenngrössen überschreiten:
Bilanzsumme von Fr. 10 Mio.
Umsatz von Fr. 20 Mio.
50 Vollzeitstellen und mehr im Jahresdurchschnitt
Anforderung der Revision:
Prüfung IKS
Angaben zur Risikobeurteilung im Anhang zur Jahresrechnung
umfassende Prüfung durch die Revision
Kurzbericht an die GV, zusätzlicher ausführlicher Bericht der Revision
Für das Risikomanagement ist der Verwaltungsrat (bezw. Vorstand, oberstes Stiftungsorgan, Ge- schäftsführer der GmbH, Verwaltung der Genossenschaft) verantwortlich . Er definiert und verab-schiedet verbindlich die Zielsetzungen, Strategien, Prozesse und Mittel für das Risikomanagement.
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